Kapitallebensversicherung

Eine Absicherung für den Todes- und Erlebensfall

Kapitallebensversicherung absichern und ansparenDie Kapitallebensversicherung wird auch als gemischte Lebensversicherung sowie als kapitalbildende Lebensversicherung bezeichnet. Hier versteht man die Versicherung für den Todes- sowie den Erlebensfall. Bei der Kapitallebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme während der Laufzeit im Todesfall ausbezahlt und gleichzeitig im Erlebensfall nach dem vereinbarten Ablauftermins die bis dahin angesparte Kapitalsumme ausbezahlt. Die monatlichen Beiträge werden bei der Kapitallebensversicherung verzinst. Auch bei den aktuellen Niedrigzinsen auf dem Kapitalmarkt profitiert der Versicherungsnehmer von Überschussbeteiligungen sowie Garantiezinsen.

Wie teilt sich der Beitrag für die Kapitallebensversicherung auf?

Generell lässt sich der Beitrag für die Kapitallebensversicherung in drei Teile aufgliedern:

– Sparanteil: Dieser wird angesammelt und verzinst. Die daraus erzielten Gewinne sind gleichzeitig auch der größte Teil des Kapitalertrags, der mit einer solchen Versicherung erreicht wird.
– Risikoanteil: Hier wird das Risiko vorzeitiger Versicherungsfälle ausgeglichen.
– Kostenanteil: Er dient zur Abgeltung von laufenden Kosten für die Vertragsverwaltung sowie von einmalig anfallenden Abschlusskosten.

Gibt es bei der Kapitallebensversicherung steuerliche Vergünstigungen?

Da die Kapitallebensversicherung auch der privaten Altersvorsorge zugute kommt, wird sie unter Umständen steuerlich begünstigt. Unter zwei Voraussetzungen wird der reine Kapitalertrag bei Ablauf des Vertrages lediglich zur Hälfte des jeweils persönlichen Steuersatzes versteuert. Bei dem Kapitalertrag handelt es sich um die Differenz zwischen der eigentlichen Auszahlungssumme sowie den von Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträgen. Die erste Voraussetzung ist, dass die Vertragsdauer wenigstens zwölf Jahre beträgt. Die zweite Voraussetzung sagt aus, dass der Vertragsablauf erst nach der Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt. Bei allen anderen Fällen wird bei der Auszahlung der Versicherung die Kapitalertragssteuer abgezogen. Diese wird jedoch mit dem jeweils persönlichen Steuersatz verrechnet.

Bietet sich eine Kapitallebensversicherung als Kapitalanlage für die Rente an?

Eine Kapitallebensversicherung ist als langfristige Kapitalanlage, auch für die Rente, durchaus interessant. Sie sieht eine feste Laufzeit vor und unterliegt innerhalb von Deutschland diversen Kontrollen sowie Reglementierungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass nicht über 35 Prozent des verfügbaren Kapitals von den Gesellschaften in Aktien angelegt werden darf. Für eine langfristige Anlage ist das durchaus positiv, denn schließlich können Aktien nicht nur Gewinne, sondern ebenfalls Verluste bringen. Aufgrund des Garantiezinses beim Sparanteil sind die Versicherungsnehmer vor einem totalen Kapitalverlust geschützt. Zudem profitiert der Versicherungsnehmer gegebenenfalls auch im Erlebensfall von der Versicherung. Wer also sparen und verhindern möchte, dass sein Geld nur im Todesfall ausgezahlt wird, der liegt bei der Kapitallebensversicherung richtig. Und sollte der Tod doch früher eintreten, so profitieren zumindest noch die Hinterbliebenen von den Geldern. Somit „verfällt“ das Kapital hier nicht einfach. Aufgrund dessen kann eine Kapitallebensversicherung beispielsweise auch für Familien mit Kindern eine gute Wahl sein. Stirbt der Partner, ist hier wenigstens die finanzielle Sorge für eine gewisse Zeit eingedämmt.

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