Sterbeversicherungen ersparen den Hinterbliebenen die Geldsorgen
Nur der Tod ist umsonst, so heißt es zumindest. Das stimmt allerdings ganz und gar nicht. Denn die Kosten, die durch eine Beerdigung entstehen sind nicht selten erheblich. Genauso selten macht man sich Gedanken darüber, wer nach dem Ableben eigentlich für die eigene Bestattung aufkommen wird. Doch wer bereits einmal die Kosten für ein verstorbenes Familienmitglied tragen musste, wünscht sich sicher, dass es mehr von ihnen gäbe: Sterbeversicherungen. Vor allem, wenn das Erbe nicht so üppig ausfällt, dass es für die Beerdigung reicht. Mit einer Versicherung für den Todesfall kann man seinen Hinterbliebenen die Bestattungskosten, die gut und gerne mal mehrere Tausend Euro erreichen, ersparen. Doch wie sinnvoll ist die Sterbeversicherung tatsächlich?
Wie eine kleine Lebensversicherung
Im Grunde handelt es sich bei der Sterbeversicherung um eine Kapitallebensversicherung, die auf einen vergleichsweise kleinen Betrag festgelegt ist. Die Versicherungssumme beläuft sich häufig auf etwa 10.000 Euro. Mit dem Erreichen der festgelegten Summe sollten auch die Beitragszahlungen beendet sein. Versicherte sollten hier unbedingt absichern, dass am Ende keine Überzahlungen entstehen. Denn je älter ein Versicherter bei Abschluss der Versicherung ist, desto höhere Einzahlsummen verlangen viele Versicherungsunternehmen. Je nachdem, in welchem Alter Versicherte sich für eine Sterbeversicherung entscheiden, ist die Beitragsdauer in den meisten Fällen mit 65 oder 85 Jahren erreicht. Die Versicherungssumme wird nach dem Ableben des Versicherten an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, damit ist die Beerdigung dann bestenfalls abgesichert. Verstirbt ein Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Beitragszahlung, wird in der Regel trotzdem die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt, darin liegt ein entschiedener Vorteil dieser Versicherung gegenüber einer Spar- oder Festgeldanlage zur Vorsorge. Das typische Versicherungsalter für Sterbeversicherungen liegt zwischen 40 und 60 Jahren.
Bei Unfalltod zeigen sich viele Versicherer wohlmeinend
Wie bei einer Lebensversicherung ist auch bei einer Sterbeversicherung eine Gesundheitsprüfung üblich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Wer allerdings eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließt, muss damit rechnen, dass nur dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte nach dem Abschluss noch 12 bis 36 Monate gelebt hat – je nach Versicherungsagentur. Bei vorherigem Ableben werden dann lediglich die eingezahlten Beiträge abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten wieder zurückgezahlt. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Versicherter aufgrund eines Unfalls zu Tode kommt, denn viele Versicherungsunternehmen zeigen sich in solchen Fällen gerne wohlmeinend und zahlen die gesamte Versicherungssumme aus.
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