Sechzig Prozent der Arbeitnehmer haben eine und es sollen mehr werden
Gut sechszig Prozent der Arbeitnehmer zahlen zur Altersvorsorge in eine Betriebsrenten-Kasse ein. Da sich diese Prozentzahl seit Jahren nicht erhöht, möchte die Politik die Betriebsrente in Zukunft weiter fördern, mit höheren Steuerabsätzen und neuen Zuschüssen. Um ein Reformprojekt zu besprechen, setzten sich Sozialminister der CDU und SPD mit Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammen. Denn die Betriebsrente soll die Lücke füllen, die die Riester-Rente nicht füllen konnte und damit die Debatten um die gesetzliche Rente erleichtern. Damit die Betriebsrente für alle Beteiligten interessant bleibt, sollen zum Beispiel die Garantien entfallen. Die Unternehmen müssen in diesen zinsunsicheren Zeiten also die Höhe der später auszuzahlenden Beiträge nicht garantieren, sondern dürfen diesbezüglich lediglich eine Zusage machen.
Betriebsrente soll steuerlich bezuschusst werden
Bei mittleren und kleinen Unternehmen ist die Betriebsrente nicht so weit verbreitet wie etwa bei vielen Großunternehmen. Das liegt einerseits an der Haftungspflicht, denn die Höhe der Rentenauszahlung muss bisher noch durch den Arbeitgeber garantiert werden. Andererseits müssen die versicherten Arbeitnehmer bei Renteneintritt die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse selbst zahlen. Wirtschaftsvertreter haben sich nun gegen diese Haftungspflicht ausgesprochen, der Gewerkschaftsbund fordert im Gegenzug einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag. Außerdem soll die Betriebsrente bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze steuerlich bezuschusst werden. Wie hoch diese Einkommensgrenze sein wird, steht noch nicht fest. Für die Arbeitgeber bedeutet dies, das sie einen prozentualen Anteil über die Lohnsteuer zurückerhalten. Das Problem der Kranken- und Pflegekassenbeiträge können Arbeitnehmer lösen, indem sie die Betriebsrente mit einem Riester-Vertrag kombinieren, denn dann sollen sie bei Renteneintritt von den Beiträgen befreit werden.
Betriebsrente kann auch zur Last werden
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer auf sozialversicherungspflichtiger Basis seit 2002 das Recht auf eine Betriebsrente. Bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens können Versicherte steuerfrei und ohne Sozialabgaben in eine Direktversicherung einzahlen. In Bezug auf die Betriebsrente lohnt sich dies vor allem, wenn auch der Arbeitgeber etwas beisteuert, denn verpflichtend ist dies für nicht. Darum verzichten viele Arbeitgeber darauf und sparen nur an den Sozialversicherungsbeiträgen. Bleibt die Förderung durch den Arbeitgeber aus, dann ist es jedoch zweifelhaft, ob sich ein Abschluss überhaupt lohnt. Denn die Betriebsrente hat schließlich nachteilige Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, auf die obengenannten Kranken- und Pflegekassenbeiträge in der gesetzlichen Rente und versteuert werden die Rentenauszahlungen außerdem. So kann eine Betriebsrente auch zur Last werden.
Verträge sollten geprüft werden
Eine gute Betriebsrente bietet hingegen noch weitere Vorteile als nur eine zusätzliche Versorgung im Alter. Im Falle einer Erwerbsminderung durch Invalidität zum Beispiel oder auch im Todesfall kann sie eine Absicherung für den Versicherten oder die Hinterbliebenen bedeuten. Zudem sind die Verwaltungskosten bei Betriebsrenten häufiger günstiger als bei anderen Vorsorge-Versicherungen. Da die Organisation der Betriebsrente ausschließlich durch den Arbeitgeber erfolgt, sollten potentielle Versicherte sich zunächst erkundigen, ob der angebotene Vertrag tatsächlich lohnenswert ist oder lediglich dem Arbeitgeber Vorteile bietet. Grundsätzlich wird bei Betriebsrenten unterschieden zwischen einer Direktversicherung, einer Direktzusage, einem Pensionsfonds oder Pensionskasse und der Unterstützungskasse. Allerdings ist bei einem Arbeitsstellenwechsel oder einer Kündigung nur für Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds ein Rechtsanspruch auf Übertragung geregelt.
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