Die Last mit der Steuererklärung und was sich ab 2017 ändert

Viele Arbeitnehmer verzichten auf die Steuerrückzahlung

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Die Last mit der Steuer soll ab Januar 2017 vereinfacht werden

Wenn es etwas gibt, worin sich die meisten Menschen einig sind, dann wird es wohl der Ärger über das Finanzamt sein. Wer die Steuererklärung selber macht, der kennt den nervigen Papierkrieg und die Frustration, wenn trotzdem nicht viel dabei herauskommt. Und wer hohe Steuerzahlungen an das Finanzamt leisten muss, der sowieso. Glücklich mag sein, wer sich einen Steuerberater leistet. Allerdings sollte sich dann auch die Steuerrückzahlung lohnen, um die Kosten des Steuerfachmanns mit abzudecken. Im Durchschnitt bekommt ein Arbeitnehmer, der freiwillig eine Steuererklärung einreicht etwa 900 Euro Steuerrückzahlung. Viele Arbeitnehmer, die zu einer Steuerklärung nicht verpflichtet sind, weil sie keine weiteren Einnahmen haben und ihre Einkünfte aus Kapitalerträgen den Freistellungsbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person nicht übersteigen, machen auch keine. Ein kluger Schachzug ist das jedoch nicht, denn das Finanzamt sackt die überschüssige Steuer ein und der Arbeitnehmer verzichtet auf Geldzahlungen, die ihm rechtmäßig zustehen.

Elster macht es einfacher

Um die Steuererklärung für die Steuerzahler zugänglicher und einfacher zu machen, gibt es seit einigen Jahren schon die Möglichkeit, das Elster-Formular online auszufüllen. Mit einer Registrierung im Elster-Online-Portal können außerdem die elektronisch gespeicherten Daten von der Lohnsteuerabrechnung, also unter anderem die Angaben über die gezahlten Renten- und Sozialversicherungsbeiträge, direkt übernommen werden. Die Erklärung wird dem Finanzamt anschließend elektronisch übermittelt. Zusätzlich muss das Formular ausgedruckt und mit den entsprechenden Belegen postalisch dem Finanzamt übersendet werden. Wer auf den Steuerberater verzichten möchte, kann sich für ein paar Euro eine Steuersoftware zulegen und auf diesem Wege an wertvolle Tipps kommen, welche Ausgaben wie von der Steuer absetzbar sind. Eine Alternative zu einem Steuerberater ist außerdem noch die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein, die lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag erfordert.

Änderungen der Steuergesetze für 2017 geplant

Für das Jahr 2017 sind weitere Modernisierungsmaßnahmen für das Steuergesetz geplant. Es soll einfacher und elektronischer werden. Auch die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung werden verlängert, nämlich auf den 31. Juli des Folgejahres. Steuerberater haben sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Erklärung ihrer Klienten einzureichen. Bei verspäteter Abgabe kann künftig auch ein Verspätungszuschlag fällig werden, vor allem bei Steuernachzahlungen. Dieser beträgt für jeden angefangenen verspäteten Monat mindestens 25 Euro oder 0,25 Prozent der Forderungssumme. Außerdem müssen ab Januar 2017 die Belege über die Ausgaben nicht mehr zwingend vorgelegt werden. Das Finanzamt kann diese jedoch bei Bedarf anfordern, grundsätzlich sollten die Belege also vorhanden sein und aufbewahrt werden. Gerade bei ungewöhnlich hohen abzugsfähigen Kosten ist der Steuerzahler gut damit beraten, die Belege mit der Erklärung einzureichen um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden. Denn in solchen Fällen wird das Finanzamt die Belege mit hoher Wahrscheinlichkeit einfordern. Zudem sollen die meisten eingereichten Steuererklärungen in Zukunft elektronisch vom Finanzamt bearbeitet werden. Nur bei Auffälligkeiten oder Stichproben soll noch ein Sachbearbeiter hinzugezogen werden. Insgesamt soll also die Abgabe der Steuererklärung, die Erteilung der Steuerbescheide und der Schriftverkehr mit dem Finanzamt weiter digitalisiert und damit vereinfacht werden.

Bildquellen: „Steuererklärung“ falco – pixabay.com

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