Absicherung durch eine Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die insbesondere für kleinere Unternehmen interessant ist, die über weder über einen Pensionsfond noch über eine eigene Pensionskasse verfügen. Eine Direktversicherung kann vom Arbeitgeber in Form einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Beiträge zur Direktversicherung
Die Beiträge zu einer Direktversicherung können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer alleine oder gemeinsam gezahlt werden. Die Versicherung kann nur für die Haupttätigkeit abgeschlossen werden und nicht für einen Nebenjob. Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabefrei. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann die Direktversicherung mitgenommen werden. Der neue Arbeitgeber übernimmt dann die Direktversicherung und zahlt die Beiträge weiter. Ist dies nicht möglich, können die Beiträge auch vom Arbeitnehmer selber weitergezahlt werden. Das Versorgungskapital muss der Arbeitgeber auf jeden Fall übernehmen. Ist auch eine Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer nicht möglich, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Der Vertrag ruht dann für den Zeitraum der Beitragsfreistellung und die Betriebsrente fällt später entsprechend geringer aus.
Nach einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit sind die Beiträge zur Direktversicherung per Gesetz sicher. Das bedeutet, selbst wenn der Vertrag anschließend beitragsfrei gestellt wird und bis zum Rentenalter keine weiteren Beiträge mehr entrichtet werden, ist das angesparte Kapital sicher.
Nachgelagerte Besteuerung
Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben in der Ansparzeit machen diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders attraktiv. Verträge, die nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden, unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, erst beim Erhalt der Auszahlungen im Alter müssen dafür Steuern gezahlt werden. Dieses System ist für viele Arbeitnehmer vorteilhaft, da der allgemeine Steuersatz im Rentenalter in aller Regel niedriger ist als in den Zeiten der Berufstätigkeit, sodass sich aus der nachgelagerten Besteuerung ein Steuervorteil ergibt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für Zahlungen aus der Direktversicherung die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Das heißt, auch der Arbeitgeberanteil muss von den Versorgungsberechtigten getragen werden.
Todesfallleistungen
Je nach Vertrag kann ein Hinterbliebenenschutz in die Direktversicherung eingeschlossen werden. Das bedeutet, im Falle des Todes des Versorgungsberechtigten bekommen die Hinterbliebenen ein Sterbegeld von maximal 8.000 Euro ausgezahlt. Dieses kann an im Vertrag namentlich benannte Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Enkelkinder ausgezahlt werden. Beim Tod der namentlich genannten Berechtigten, geht das Sterbegeld automatisch an deren Erben.