Selbstständige und Freiberufler zahlen bekanntlich nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Sie müssen selbst für das Leben im Alter vorsorgen und mit der Rürup-Rente bietet sich dafür das passende Instrument. Ein Vorteil dieser speziellen Rente ist, dass diejenigen, die es vielleicht in den Anfangsjahren ihrer Selbstständigkeit verpasst haben, etwas für die Altersvorsorge zu tun, mithilfe der Rürup-Rente auch kurzfristig noch ein ansehnliches Kapital aufbauen können. In einigen Fällen reicht sogar eine Einmalzahlung unmittelbar vor dem Eintritt in das geplante Rentenalter. Aber das ist nicht der einzige Vorteil der Rürup-Rente.
Steuervorteile in der Ansparphase
Ein weiterer großer Vorteil der Rürup-Rente sind die steuerlichen Vorteile, die diese Rente bietet. So sind für das Jahr 2017 rund 84 % der Beitragszahlungen bis zu einer maximalen Summe von 23.362 Euro bei Alleinstehenden und 46.724 Euro bei Ehepaaren von der Steuer absetzbar. Experten schätzen, dass es in den kommenden Jahren in jedem Jahr zwei Prozentpunkte mehr werden. In zwei Jahren wären es dann 86 %, 2019 schon 89 %, bis dann im Jahr 2025 die gesamten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Dieser jährliche Anstieg der steuerlichen Begünstigungen gilt selbstverständlich auch für die bereits laufenden Verträge.
Von den Steuerkriterien profitieren
Auch die Rürup-Rente hat einen entscheidenden Nachteil. Die Steuervorteile, der der Staat denjenigen gewährt, die sich für die Rürup-Rente entschieden haben, werden zum Teil in der Rentenphase wieder kassiert. Ab dem Jahr 2040 wird die Rürup-Rente voll versteuert, bis zum Jahr 2020 steigt der Anteil in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte, dann nur noch mit einem Punkt. Im nächsten Jahr müssen damit 76 % der Rürup-Rente versteuert werden. Dieser Aspekt, ist vor allem für die Jahrgänge von Interesse, die vom Rentenalter nicht mehr allzu weit entfernt sind. Wer also eine Rürup-Rente hat und in diesem Jahr 84 % der Beiträge von der Steuer absetzen kann, der muss ab dem nächsten Jahr nur 76 % der Rente versteuern.
Was ist bei der Rentenbesteuerung zu beachten?
Wie alle, die in die gesetzliche Rente einzahlen, so müssen auch die Selbstständigen und Freiberufler, die sich für die Rürup-Rente entschieden haben, auf ihre Rente Steuern bezahlen. Für die Rürup-Rente gilt jedoch folgendes Prinzip: Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils an der Rente richtet sich immer nach dem Jahr, in dem die Rente zum ersten Mal ausgezahlt wird. Wer zum Beispiel im übernächsten Jahr zum ersten Mal Rürup-Rente bekommt, der muss nach der aktuellen Steuertabelle 76 % vom Bruttobetrag dieser Rente versteuern. Wer 2020 zum ersten Mal Rürup-Rente bezieht, muss dann auf Dauer 80 % der Bruttorente versteuern. Ab Januar 2040 sind es dann 100 %, die an Steuern für die Rürup-Rente fällig werden.
Informieren lohnt sich
Die klassische Rürup-Rente ist nicht die einzige Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler, um Vorsorge für das Alter zu treffen. In Zeiten der Nullzinspolitik sind auch die sogenannten Fondspolicen wieder von Interesse, denn sie bieten die besseren Renditen. Wer sich für die Rürup-Rente interessiert, der sollte auch in Richtung der Fondspolicen schauen und einen direkten Vergleich machen. Auf diese Weise können Sparer, wenn sie später in Rente gehen, bei der richtigen Wahl des Rürup-Rentenversicherungsvertrages zum Beispiel mit Beitragsgarantien deutlich mehr Rente bekommen.
Bildquellen: „steuern-auf-die-rente.jpg“ NeuPaddy – pixabay.com / „pension-1745842_1920.jpg“ peter-facebook – pixabay.com