Risikolebensversicherung

Absicherung für die Hinterbliebenen mit einer Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Dadurch ist es den Hinterbliebenen möglich, den Lebensunterhalt zu bestreiten und/oder die Raten für eine Immobilie weiter zu bezahlen. Das eigentliche Risiko übernehmen dabei die Versicherungen. Denn die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme wird selbst dann ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer bereits kurze Zeit nach Abschluss des Vertrags stirbt.

Welche Vorteile birgt eine Risikolebensversicherung?

Mit der Risikolebensversicherung die Familie absichernDer größte Vorteil einer Risikolebensversicherung liegt in der Absicherung der Familie. Zudem sind die Beiträge für eine solche Versicherung recht gering, sodass sich selbst Geringverdiener die Absicherung leisten können. Allerdings hängen die Beiträge aber auch von der Versicherungssumme ab. Dennoch ist es im Allgemeinen so, dass selbst bei einer recht hohen Versicherungssumme die zu begleichenden Beiträge recht niedrig ausfallen. Ein weiterer Pluspunkt der Risikolebensversicherung ist, dass die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem kann der Versicherungsnehmer eine individuelle Versicherungssumme auswählen. Dass gleiche gilt für die Versicherungsdauer: Die Länge der Laufzeit bestimmt der Versicherungsnehmer. So profitiert man hier von flexiblen Beiträgen und Laufzeiten, was eine Anpassung an die jeweilige Lebenssituation ermöglicht.

Hat eine Risikolebensversicherung auch Nachteile?

Neben den vielen Vorteilen bringt eine Risikolebensversicherung ebenfalls einige Nachteile mit. So geht der Versicherungsnehmer hier eine festliche vertragliche Bindung ein. In der Regel wird eine Versicherungsdauer von mindestens zwölf Jahren vereinbart. Ein weiterer Nachteil ist, dass man bei einer Kündigung vor Ablauf der Laufzeit lediglich den Rückkaufswert erstattet bekommt. Dieser fällt in der Regel sehr gering aus. Außerdem sollte bereits vor dem Abschluss bedacht werden, dass man selbst von dem Geld nichts hat. Bei einer Risikolebensversicherung spart man „nur“ für die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen. Dazu kommt, dass die Beiträge je nach Lebensstil durchaus ins Gewicht gehen können. Des Weiteren verweigern viele Versicherungsgesellschaften die Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer durch Selbstmord stirbt.

Was passiert bei einer Vertragserfüllung vor dem Todesfall?

Tritt die Vertragserfüllung vor dem Todesfall ein, dann gehen viele Versicherungsgesellschaften so vor, dass keine Leistungen ausbezahlt werden. Das bedeutet, dass die Versicherungen das angesparte Kapital einbehalten. Allerdings ist es möglich, diesem Fall vorzubeugen. So kann man eine Risikolebensversicherung mit Sparoption abschließen. Hierbei handelt es sich dann lediglich um eine Abwandlung der Versicherung. In diesem Fall wird die Risikolebensversicherung wie ein normales Sparkonto behandelt. Das bedeutet, dass das Kapital am Ende ausbezahlt wird. Erlebt also der Versicherungsnehmer die Vertragserfüllung dann „verfällt“ das Geld bei einer vereinbarten Sparoption nicht. Wie das angesparte Kapital weiter verwendet wird, das bleibt natürlich dem Versicherungsnehmer überlassen.

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