Die vergleichsweise jungen Pensionsfonds
Pensionsfonds gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2002. In den USA machen sie bereits einen großen Teil des Anlagekapitals an den Kapitalmärkten aus, bei uns sind sie hingegen bisher noch nicht so verbreitet. Pensionsfonds werden von Banken, Versicherungen und Großunternehmen gegründet und bieten Arbeitnehmern eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die es ihnen ermöglicht von den Entwicklungen am freien Kapitalmarkt zu profitieren.
Funktionsweise von Pensionsfonds
In einem Pensionsvertrag ist ein Pensionsplan eingeschlossen, in dem die späteren Versorgungsleistungen und die Beitragszahlungen geregelt sind. Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer, oder von beiden gemeinsam entrichtet werden. Die Sparbeiträge werden am Kapitalmarkt angelegt, um so ein Deckungskapital zu bilden. Daraus erfolgen später die Leistungen. Der Versorgungsberechtigte kann während der Anlagezeit von Renditesteigerungen profitieren. Beim Pensionsfonds dürfen maximal 30 % des Kapitals als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Die Auszahlung des restlichen Kapitals muss als monatliche Rente erfolgen.
Zusätzliche Leistungen sind möglich
Auch bei Pensionsfonds ist der Einschluss von zusätzlichen Leistungen möglich. So können auch bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge Leistungen im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit sowie die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall des Versorgungsberechtigten eingeschlossen werden.
Maximale Flexibilität
Eine Pensionsfonds bietet in mehrfacher Hinsicht eine maximale Flexibilität bei der betrieblichen Altersvorsorge. So gibt es hinsichtlich der Beitragshöhe und der Beitragszahlung keinerlei gesetzliche Regelungen. So können durchaus Einmalzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld in den Pensionsfonds fließen und auch die Höhe der Beitragszahlungen kann nachträglich erhöht oder auch gesenkt werden. So ist es möglich die betriebliche Altersvorsorge optimal auf sich ändernde Bedürfnisse anzupassen. Damit ist ein Pensionsfonds eine flexible und renditestarke Form der betrieblichen Altersvorsorge, die sich bestens dazu eignet, die Versorgungslücke durch die gesetzliche Rentenversicherung aufzufüllen.
Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, kann er den Pensionsfonds zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Auch eine private Weiterführung ist möglich. Ist beides nicht möglich, können die Beitragszahlungen ruhen. Die Auszahlung erfolgt trotzdem er beim Erreichen des Rentenalters. Gekündigt werden kann ein Pensionsfonds indes nicht. Der Vertrag kann allenfalls beitragsfrei gestellt werden.