Die Betriebsrente des Arbeitsgebers
Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge gilt die Betriebsrente als die dritte Säule bei der Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um ein Vorsorgemodell, bei dem der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber durch Leistungen zur Altersvorsorge unterstützt wird. Die Vorsorge greift jedoch nicht nur in Bezug auf die Altersrente, sondern auch im Falle der Invalidität und/oder im Todesfall. Die betriebliche Altersvorsorge ist daher keine reine Altersrente, sondern eine Absicherung im Falle einer Erwerbsminderung, gekoppelt mit einer Absicherung für die Familie im Hinterbliebenenfall.
Die Leistungen der Betriebsrente
Bei einer Betriebsrente wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Auszahlung einer Rente in einer bestimmten Höhe ab dem Eintritt in das Rentenalter zugesagt. Dazu werden ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Die Beiträge können je nach Vereinbarung komplett vom Arbeitgeber, gemeinsam vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer, oder alleine vom Arbeitnehmer eingezahlt werden. Ausgezahlt werden kann die Betriebsrente in einer lebenslangen monatlichen Rente oder als Einmalzahlung.
Eine betriebliche Altersvorsorge kann in zwei unterschiedlichen Formen realisiert werden. Bei einer internen Durchführung ist der Arbeitgeber für die Betriebsrente allein verantwortlich. Er muss die entsprechenden Rücklagen bilden und dem Arbeitnehmer später die vereinbarte Betriebsrente zahlen. Bei einer externen Durchführung wird die Bildung der Rücklagen sowie die Auszahlung der Rente von einem Versicherungsanbieter übernommen. Bei der externen Durchführung können daher zumeist zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden. Dazu gehören die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenschutz.
Vier Wege zum Erhalt einer Betriebsrente
Die betriebliche Altersvorsorge kann auf vier unterschiedlichen Wegen durchgeführt werden. Das sind im Einzelnen:
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
Diese Wege zur betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich im Wesentlichen in den Mitnahmemöglichkeiten der Rente bei einem Arbeitgeberwechsel, ihrer Kombinierbarkeit mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie in der Besteuerung in Anspar- und Leistungsphase und in den Steuerfreibeträgen. Vor dem Abschluss einer Betriebsrente sollte daher genau geprüft werden, welche Form der betrieblichen Altersvorsoge den individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.
Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge
Ein Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge ist immer sinnvoll, um das beste und passendste Angebot zu finden. Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer die freie Auswahl bei der Wahl der Betriebsrente hat. Das ist nicht immer und überall der Fall. So haben Arbeitnehmer keine freie Wahl, wenn der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge intern durchführt. Auch wenn der Arbeitgeber sich bereits für ein Modell zur betrieblichen Altersvorsorge entschieden hat, oder nur eine bestimmte Auswahl bietet, können Arbeitnehmer wenig Einfluss auf die Art der betrieblichen Altersvorsorge nehmen. Arbeitnehmer, die die freie Wahl haben, sollten die Auswahl jedoch auf die persönlichen Bedürfnisse möglichst genau abstimmen.