Die Krankenversicherung vom Staat
Es ist nicht egal bei welcher Kasse die gesetzliche Krankenversicherung besteht, denn auch bei der GKV gibt es Unterschiede. Seit Anfang 2015 werden individuelle Zusatzbeiträge erhoben. Zudem kann die gesetzliche Krankenversicherung durch Zusatzleistungen ergänzt werden, doch nicht jede Kasse bietet die gleichen Zusatzleistungen an. Es lohnt sich daher den Versicherungsschutz zu überprüfen, denn nur so lässt sich der günstigste und beste GKV-Schutz finden.
Wer kann sich in der GKV versichern?
Alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 56.200 Euro liegt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht zudem für Auszubildende, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Studierende, Künstler und Landwirte. Auch Rentner, die in der letzte Hälfte ihrer Berufstätigkeit mindestens 90 % der Zeit in der GKV waren, sind weiterhin versicherungspflichtig. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind hingegen freiwillig versichert.
Eine Besonderheit der GKV ist die Familienversicherung. Über die Familienversicherung können in der gesetzlichen Krankenversicherung auch Ehegatten und Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel über den Versicherungsnehmer mit versichert werden. Voraussetzung für die Familienversicherung sind ein Monatseinkommen von unter 450 Euro, ein Wohnsitz in Deutschland. Familienversicherte dürfen darüber hinaus nicht selbst krankenversichert sein.
Welche Zusatz- und Serviceleistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung?
Etwa 95 % aller Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Doch bieten inzwischen alle Kassen darüber hinaus noch Zusatzleistungen an. Diese unterscheiden sich jedoch und sind nicht bei allen Kassen identisch. Die Zusatzleistungen können daher ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der GKV sein. Zu diesen Zusatzleistungen können zum Beispiel ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, zusätzliche Impfungen oder die Übernahme von homöopathischen Behandlungen und Medikamenten sein. Auch die Serviceleistungen können sich sehr stark unterscheiden. So vermitteln manche Kassen Facharzttermine oder bieten eine besonders gute Beratung an.
Unterschiedliche Beitragssätze
Bis Ende 2014 lag der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bei allen Kassen einheitlich bei 15,5 %. Davon zahlte der Arbeitgeber 7,3 %, der Arbeitnehmer musste 7,3 % plus eines Sonderbeitrags von 0,9 % tragen. Seit Januar 2015 liegt der Grundbeitragssatz bei 14,6 %. Dieser wird mit 7,3 % zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für die gesetzliche Krankenversicherung können die Kassen jedoch zusätzlich noch einen Zusatzbeitrag erheben, der vom Arbeitnehmer getragen wird. Daher kann der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,6 bis zu 16,3 Prozent betragen. Ein Vergleich lohnt sich daher und kann sich in barer Münze auszahlen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner und finden Sie so die beste und günstigste gesetzliche Krankenversicherung.