Diese Versicherungen bieten unverzichtbare Vorsorge und Schutz
Bei der Absicherung und Vorsorge gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, von denen einige unverzichtbar sind, andere nur in bestimmten Situationen sinnvoll sind. Dies gilt insbesondere auch für Versicherungen. Dadurch bedingt bleibt die Frage: Welche Versicherungen sind sinnvoll? Wir möchten Ihnen nachfolgenden einen Überblick mit wichtigen Einschätzungen geben, auf welchen Versicherungsschutz Sie nicht verzichten sollten.
Die private Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Vermögensschäden
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung Ihres Vermögens. Sie hat die Aufgabe, Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer auszugleichen. Grundsätzlich steht hierbei nicht die Zahlung der Ansprüche im Mittelpunkt. Vielmehr soll der Schaden abgewendet werden. Hierzu ist eine Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung enthalten. Unberechtigte Forderungen werden hierzu auch gerichtlich abgewehrt. Dieser Mechanismus wird auch als passive Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Die Private Haftpflichtversicherung bezieht sich dabei allerdings direkt auf Haftpflichtrisiken, die Privatpersonen betreffen. Grundlage für die Versicherung sind Schäden, die sich aus §823 BGB ergeben. Vertraglich ausgeschlossen werden allerdings vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Die Hausratversicherung zur Absicherung Ihres Zuhauses
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung und bildet eine Basis zur Absicherung des Vermögens. Die Versicherung bietet Schutz für das Inventar eines Hauses oder einer Wohnung. Abgesichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Darüber hinaus bietet die Versicherung einen Schutz gegen Vandalismus sowie Raub und Einbruch. Neben dieser Standards können Fahrräder gegen Diebstahl versichert werden. Zusätzlich ist es inzwischen üblich, Elementarschäden einzuschließen. Hierzu gehören beispielsweise Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben, Schneelawinen und Vulkanausbrüche. Daneben gelten Überspannungsschäden zu den häufigsten Versicherungseinschlüssen.
Die Wohngebäudeversicherung zum Schutz des Immobilieneigentums
Die Wohngebäudeversicherung sichert den Eigentümer eines Gebäudes gegen Risiken ab, die sich aus Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ergeben. Versichert ist das gesamte Gebäude. Bewegliche Sachen – wie beispielsweise Möbel – sind nicht mitversichert und müssen über weitere Versicherungen abgesichert werden. Allerdings sind Anbauten wie Briefkästen, Einbauküchen und andere Gegenstände ebenfalls Inhalt der Versicherung. Ziel des Produkts ist die Abdeckung der Kosten, die bei der Beseitigung der Schäden anfallen. Somit ist sowohl der Wiederaufbau wie auch die Sanierung in der Police eingeschlossen. Die Absicherung weiterer Schäden kann im Einzelfall vereinbart werden.
Die private Unfallversicherung
Die Unfallversicherung dient der Absicherung der Arbeitskraft, sofern es sich um die gesetzliche Versicherung abgeschlossen durch den Arbeitgeber handelt. Darüber hinaus kann auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die weltweit auch außerhalb der Arbeit gilt. Eine Person kann sich gegen die Folgen eines Unfalls, gegen akute medizinische Notfälle sowie gegen Invalidität absichern lassen. Teilweise wird auch die Todesfolge mitversichert. Neben kurzfristigen Kosten wie Krankentransporte, können auch langfristige Kosten versichert werden. Hierzu gehören beispielsweise Kuren und Heilbehandlungen sowie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Nicht versichert sind in der Regel Berufskrankheiten, da diese meistens durch die Berufsgenossenschaften abgedeckt werden.
Die Rechtsschutzversicherung als Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten
Die Rechtsschutzversicherung dient der Absicherung gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Hierunter fallen vor allem die Rechtsanwaltskosten. Daneben werden auch Gerichtskosten sowie Zeugenkosten und Sachverständigenhonorare übernommen. Wird der Rechtsstreit verloren, dann können durch die Versicherung auch die Kosten des Streitgegners übernommen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist kein homogenes Produkt. Vielmehr setzt sich die Versicherung aus verschiedenen Versicherungen zusammen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Privat-, die Verkehrs- sowie die Berufsrechtsschutzversicherung. Daneben gibt es auch eine Versicherung für Grundstückseigentum und Mieten.
Die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Jede Person muss krankenversichert sein. Die gesetzliche Variante ist immer dann zu wählen, wenn der Versicherungsnehmer laut Gesetz nicht die private Versicherung wählen kann. Zu diesem Personenkreis gehören somit Arbeitslose mit einem Einkommen unter 56.250 Euro jährlich sowie angestellte Personen und Arbeiter. Die Landschaft der Krankenversicherer ist allerdings nicht einheitlich. Sie besteht aus den allgemeinen Ortskrankenkassen, den Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen sowie den landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Knappschaften. Gab es früher eine Bindung an die Krankenkassen durch den Beruf, sind die Kassen heute für jeden frei zugänglich. Die Leistungen der Kassen umfassen ambulante, akute Erkrankungen, stationäre Behandlungen, Behandlung und Linderung von chronischen Erkrankungen sowie die Prävention. Daneben werden im Rahmen der Behandlung weitere Kosten wie Krankentransporte und Krankengeld übernommen. Gesetzliche Krankenversicherer bieten in der Regel zusätzliche Leistungen im Bereich der Prävention an.
Die private Krankenversicherung für mehr Leistungen
Die private Krankenversicherung steht jeder Person offen, die trotz Anstellung jährlich mehr als 56.250 Euro verdient. Auch Beamte und Richter sowie Selbständige, Künstler, freie Journalisten und Freiberufler gehören in diesen Personenkreis. Neben der privaten Krankenvollversicherung sind noch zahlreiche private Zusatzversicherungen vorhanden. Die Vollversicherung ist in mehreren Tarifen erhältlich. Der Basistarif bietet hierbei den Versicherungsschutz, der auch von den gesetzlichen Kassen gewährleistet wird. Hierfür verlangt der Versicherer auch jene Beiträge, wie sie die gesetzlichen Kassen verlangen. Daneben existieren zahlreiche weitere Tarife, die auch Leistungen beinhalten, die bei den gesetzlichen Versicherern in der Regel nicht bewilligt werden. Ein Beispiel hierfür sind Behandlungen durch Heilpraktiker.
Die Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel Zahlungen, die einem gesetzlich Versicherten bei Behandlungen entstehen. Ein Beispiel hierfür sind Kosten durch Zahnbehandlungen.
Die Zahnzusatzversicherung für die Zahngesundheit
Die Zahnzusatzversicherung ist ein Produkt, das vorwiegend von privaten Krankenversicherern angeboten wird. Ziel der Versicherung ist es, Lücken zu schließen, die durch die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen anfallen. Sie ermöglicht nicht nur die Schließung finanzieller Lücken bei einer Standardversorgung. Vielmehr ist die Kostenerstattung bei höherwertigen Behandlungen möglich. Viele Zahnzusatzversicherungen schließen zudem auch präventive Maßnahmen ein.