Vorzeitig in den Ruhestand?
Die Frührente mit 63 ist in Deutschland sehr beliebt. Immerhin dürfen Betroffene ihre Renten hier zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen genießen. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass bei allen vorgezogenen Renten grundsätzlich Abschläge auf die Rentenzahlung erfolgen. Die Regelung der Frührente mit 63 Jahren ist durch die Rentenreform zuletzt stark beschnitten worden. Die vorgezogenen Renten nach der bisherigen Regelung laufen nach und nach aus, wodurch immer weniger Möglichkeiten für die Frührente bestehen. Dennoch lohnt es sich diese Möglichkeit zu prüfen und das Für und Wider eines vorzeitigen Renteneintritts sorgsam abzuwägen.
Kann ich früher in Rente gehen?
Es profitiert nicht jeder Arbeitnehmer von der Rente mit 63. Nur Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die bereits auf 45 Beitragsjahre kommen, dürfen sich über die frühe Rente freuen. Ohne Sonderregeln sind jedoch alle Jahrgänge ab 1964 zunächst dazu verpflichtet, ihrer Arbeit bis zum 67. Lebensjahr nachzugehen. Sofern man die vollen Rentenbeträge erhalten möchte.
Kann ich trotzdem früher in Rente gehen?
Wer vor der sogenannten Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, der muss mit einigen Abschlägen rechnen. So wird pro Jahr die vorgezogene Rente um immerhin 3,6 Prozent im Monat gekürzt. Das bedeutet, wer beispielsweise mit 63, anstatt mit 67 Jahren in Rente gehen möchte, der verzichtet insgesamt auf 14,4 Prozent. Dazu kommt, dass man aufgrund der kürzeren Arbeitszeit weniger Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hat, sodass die eigene Rente noch zusätzlich gedrückt wird. Somit ist es zwar generell möglich, früher in Rente zu gehen, allerdings erhält man im Ruhestand dann auch deutlich weniger Geld.
Erwerbsminderungsrente: aufgrund von minderer Leistungsfähigkeit früher in den Ruhestand?
Neben der regulären Rente ist gegebenenfalls aber auch eine Erwerbsminderungsrente möglich. Diese wird aufgrund von einer teilweisen oder auch vollen Erwerbsminderung geleistet. Hier bescheinigt ein Arzt den Grad der eigenen Leistungsfähigkeit. Dazu gehört auch, ob das Restleistungsvermögen eine Berufstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen zulässt. Zugrunde gelegt wird hier eine Fünf-Tage-Woche. In der Regel wird in eine der folgenden Stufen eingeteilt:
– Unter drei Stunden.
– Drei bis unter sechs Stunden
– Sechs Stunden und mehr.
Dabei gilt jedoch zu beachten, dass die Einstufung generell auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Dieser wird beispielsweise weder von den bisherigen Tätigkeiten noch von den Qualifikationen des betreffenden Arbeitnehmers eingegrenzt.