Eine zusätzliche Rente aus Ihrem Berufsleben
In Deutschland hat jeder Mitarbeiter einen rechtlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, die kurz auch als „bAV“ bezeichnet wird. Dies wird im Betriebsrentengesetz, BetrAVG, geregelt. Allerdings heißt das nicht zwangsläufig, dass somit auch jede Firma ihren Angestellten tatsächlich eine Betriebsrente auszahlen muss. Jedoch sind die Unternehmen vonseiten des BetrAVG verpflichtet, ihren Angestellten wenigstens einen anderen, sogenannten „externen Anbieter“ zu vermitteln, der Betriebsrenten anbietet.
Die betriebliche Altersvorsorge muss in der Regel vom Arbeitnehmer aus angegangen werden, damit individuelle Lösungen mit dem Arbeitgeber für die ideale Absicherung im Alter gefunden werden. Mittlerweile gibt es auf diesem Gebiet gleich fünf unterschiedliche Vorsorgemodelle. Wichtig zu wissen ist, dass jede der folgenden fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge staatlich gefördert wird. Zudem ist hier nicht nur eine vom Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge, sondern ebenfalls eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglich. Welches Modell der Arbeitgeber bevorzugt, hängt jedoch von ihm selbst ab.
Die fünf möglichen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge
– Direktversicherung: Hier behält der Arbeitgeber zunächst einen Teil des Gehalts ein und zahlt diesen anschließend in Form von Beiträgen bei einer Renten- oder Kapitallebensversicherung ein.
– Pensionskasse: Der Arbeitgeber bezahlt die anfallenden Beiträge sofort und ohne Umwege an eine Pensionskasse, die das angesparte Geld später als Rente ausbezahlt.
– Unterstützungskasse: Hier ist das Unternehmen selbst der Träger von einer rechtlich selbstständigen Einrichtung. Diese widmet sich einzig und allein der Altersvorsorge.
– Pensionszusage, auch Direktzusage: Hier teilt der Arbeitgeber seinen Angestellten oder auch den Hinterbliebenen eine direkte Zahlung einer bestimmten Leistung zu. Geleistet wird hier entweder bei Ruhestand oder Invalidität beziehungsweise Tod.
– Pensionsfonds: Es handelt sich entweder um eine Einrichtung oder auch um ein Unternehmen zur Altersvorsorge. Je nach Anlagestatus der betreffenden Gesellschaft werden dort die jeweils eingezahlten Beträge angelegt.
Die betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige
Als Selbstständiger hat man keinen Arbeitgeber, der einen Teil zur Altervorsorge beisteuert. Daher ist man selbst dafür verantwortlich, dazu einen Teil der Einnahmen zurück zu legen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige. Daher sollte man sich insbesondere als Einzelunternehmer rechtzeitig informieren und einen Beitrag zur späteren Absicherung im Alter leisten.
Bei Arbeitslosigkeit: Ist die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge Hartz-IV sicher?
Die Rente, die aus einer betrieblichen Altersvorsorge kommt, ist generell Hartz-IV sicher. D.h. eine vorübergehende oder auch langjährige Zeit als Bezieher von Arbeitslosengeld bedeutet nicht den Verlust der Vorsorge aus der betrieblichen Absicherung für das Alter. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls für einen Riester-Vertrag entscheiden. Hier stammt das Geld dann zwar aus dem Nettogehalt aber dafür profitiert man von staatlichen Zulagen und die Beträge können steuerlich geltend gemacht werden. Des Weiteren ist auch ein Riester-Vertrag sicher vor Hartz-IV. Sollte also beispielsweise eine Arbeitslosigkeit drohen, dann sind die „geriesterten“ Gelder sowie die Beträge aus der betrieblichen Altersvorsorge sicher. Weitere Fragen zur Vorsorge bei Arbeitslosigkeit haben wir in unserem FAQ für Sie zusammen gestellt.
Pingback:betriebliche Altersvorsorge - Off-Topic